Vorteile für Mitglieder Vorteile für Mitglieder
19/11/2009

IG Metall will Vorteile für Mitglieder

IG Metall Bezirksleiter Oliver Burkhard begrüßt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach es auch weiterhin höchstrichterlich bestätigt ist, dass Bonusregelungen für Gewerkschaftsmitglieder in Tarifverträgen zulässig sind.

Oliver Burkhard: "In Nordrhein-Westfalen fragen wir unsere Mitglieder immer, wenn eine Abweichung vom Flächentarifvertrag verhandelt wird. Unsere Mitglieder entscheiden, ob überhaupt Verhandlungen aufgenommen werden. Es gibt kein Ergebnis ohne ihre Zustimmung. Die Abweichung vom Flächentarifvertrag und die Gegenleistungen des Unternehmens müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Dazu zählen die Sicherheit der Arbeitsplätze, die Rückkehr zum Flächentarifvertrag und der Bonus für unsere Mitglieder. Wir werden bei künftigen betrieblichen Tarifverhandlungen verstärkt darauf dringen, dass es einen Mitgliederbonus gibt."

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 18. März 2009 hatte Bonuszahlungen an Gewerkschaftsmitglieder für zulässig erklärt. In einer Verhandlung über einen konkreten Einzelfall bestätigte das Bundesarbeitsgericht diese Entscheidung am 18. November 2009 indirekt.

Eine kurze Information der IG Metall NRW beantwortet vielfach gestellte Fragen zur bisherigen Praxis von Bonus-Vereinbarungen in Nordrhein-Westfalen.

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