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01/04/2009

Unternehmen sollen nachzahlen!

Die IG Metall hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin zur Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) begrüßt.

"Endlich wird den Gefälligkeitstarifverträgen der Christlichen Gewerkschaften ein Riegel vorgeschoben", sagte der Zweite Vorsitzende der IG Metall, Detlef Wetzel.

Darüber hinaus habe die heutige Entscheidung enorme Rechtsfolgen. "Wenn kein gültiger Tarifvertrag vorliegt, sind die Unternehmen, die Tarifverträge mit den sogenannten Christlichen Gewerkschaften angewandt haben, verpflichtet, allen Leiharbeitern rückwirkend die Differenz zu den regulären Tariflöhnen der Stammbeschäftigten nachzuzahlen", sagte Wetzel.

Die IG Metall erwägt weitere rechtliche Schritte, um den betroffenen Leiharbeitern zu ihrem rechtswidrig vorenthaltenen Lohn zu verhelfen.

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