Haftungsrisiko auch für Kundenbetriebe
Die IG Metall NRW warnt vor den Leiharbeitsfirmen, die mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) Tarifverträge abgeschlossen haben. Weil diese Verträge unwirksam seien, bestehe auch für die Entleiher ein Haftungsrisiko.
Bekanntlich hat das Landesarbeitsgericht Berlin die CGZP Anfang Dezember 2009 für tarifunfähig erklärt (Aktenzeichen 23 TaBV 1016/09). Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts steht noch aus.
Scheintarifverträge bergen im Fall der Leiharbeit nicht nur für den Verleiher Risiken. Auch der Entleiher muss befürchten, wegen zu geringer Sozialabgaben von den Sozialversicherungen nachträglich zur Kasse gebeten zu werden. Darauf weist die IG Metall in einem Musterschreiben hin, das sie allen Betriebsräten zur Verfügung stellt. Darin teilt die Arbeitnehmervertretung ihrer Geschäftsführung mit, dass sie keiner Einstellung eines Leiharbeiters zustimmen wird, für den Scheintarifverträge gelten.