IG Metall NRW gibt Leiharbeitern Rechtsschutz
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Dezember 2010 den Christlichen Gewerkschaften in der Zeitarbeit (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen, Leiharbeitnehmer können jetzt rückwirkend Lohn nachfordern. Vermutlich sind auch die aktuellen Tarifverträge unwirksam. Davon geht jedenfalls die IG Metall NRW aus.
IG Metall-Bezirkssekretär Christian Iwanowski weist jedoch darauf hin, dass die Unwirksamkeit der aktuellen Tarifverträge von der CGZP und der Arbeitsgemeinschaft Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) erneut von den Gerichten festgestellt werden muss. „Das BAG-Urteil von Ende 2010 ist kein Selbstläufer. Gegen die neuen Tarifverträge muss geklagt werden.“ Die IG Metall NRW berät Leiharbeiter dabei und gibt ihren Mitgliedern Rechtsschutz; aus Bielefeld, Dortmund und Essen liegen bereits Klagen vor.
Die AMP hat selbst Zweifel an der Gültigkeit ihres Tarifvertrags mit der Tarifgemeinschaft CGZP. In einem Schreiben an ihrer Mitglieder von Anfang März 2011 heißt es, es bestehe „eine gewisse Rechtsunsicherheit, ob der AMP-CGZP-Tarifvertrag nach dem BAG-Urteil im Bereich der Metall- und Elektroindustrie trägt“. Kurioserweise empfiehlt die AMP deshalb indirekt die Anwendung des Tarifvertrags ihrer Konkurrenzorganisation BZA (Bundesverband Zeitarbeit). „Sollten Sie aufgrund dieser Rechtsunsicherheit und dem damit eventuell verbundenen Risiko erwägen, den BZA-Tarifvertrag anzuwenden, setzen Sie sich bitte unbedingt mit der AMP-Geschäftsstelle in Verbindung“, heißt es in dem Schreiben weiter.
Das „Risiko“, von dem hier die Rede ist, meint die zu erwartenden Lohnnachforderungen der Leiharbeiter. Aufgrund des jüngsten BAG-Urteils können Leiharbeiter, die nach Christen-Tarif entlohnt wurden, jetzt für Jahre Lohn nachfordern – nämlich die Differenz zu den Löhnen der Stammbelegschaft.