Sonderzahlung kann erfolgsabhängig werden
Die Höhe der Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") kann vom Unternehmensgewinn abhängig gemacht werden - vorausgesetzt, der Betriebsrat stimmt zu. Das hat die IG Metall NRW mit der Tarifgemeinschaft der Kfz-Arbeitgeber vereinbart. Sowohl die Erhöhung als auch die Verringerung der Zahlung ist begrenzt.
Im Regelfall - nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit - beträgt die Sonderzahlung 50 Prozent des Monatseinkommens. Diese Summe darf maximal um 70 Prozent verringert und um 85 Prozent erhöht werden. Der Betriebsrat kann die IG Metall zu den Verhandlungen über das Weihnachtsgeld hinzuziehen.
Neu ist auch, dass die Ausgebildeten, die nach der Abschlussprüfung übernommen werden, sofort ein Weihnachtsgeld von 50 Prozent ihres Einkommens erhalten. Bislang gab es nur 30 Prozent. Das Weihnachtsgeld der Auszubildenden kann nicht erfolgsabhängig gestaltet werden.