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06/12/2011

Was tun bei Verstößen gegen Arbeitssicherheit?

"Wer sich beschwert, lebt nicht verkehrt!" So lautet der Titel einer 12-seitigen Broschüre der IG Metall NRW. Sie informiert darüber, was Beschäftigte und Betriebsräte tun können, wenn sie Verstöße gegen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb feststellen.

Hintergrund: Der Envio-Skandal, der "größte Arbeitsschutz- und Umweltskandal des vergangenen Jahrzehnts" (NRW-Umweltminister Johannes Remmel). Die Dortmunder Entsorgungsfirma Envio hat bis April 2010 hunderte Beschäftigte und womöglich auch Anwohner mit dem potenziell krebserregenden Stoff PCB (Polychlorierte Biphenylen) vergiftet. Bei Envio zerlegten Arbeiter ausgemusterte Transformatoren, die mit der Kühlflüssigkeit PCB gefüllt waren. Die meisten von ihnen waren Leihkräfte, die ohne Schutzausrüstung mit dem Gift hantierten, das längst weltweit verboten war.

Betriebsräte müssen die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Gesundheitsvorschriften überwachen. Sollten Missstände nicht beseitigt werden, ist die Arbeitnehmervertretung verpflichtet, die Berufsgenossenschaft oder das Arbeitsschutzamt zu informieren. Bei Envio gab es keinen Betriebsrat.

Auch Beschäftigte selbst sind laut Unfallverhütungsvorschrift verpflichtet, "jede unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit" zu melden. Zunächst dem Arbeitgeber. Bleibt der untätig, sollten die Behörden informiert werden, notfalls anonym. Das gilt für Stammbeschäftigte wie Leihkräfte. IG Metall-Mitglieder sollten sich an ihre Gewerkschaft werden.

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