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26/05/2011

Werkverträge unter die Lupe nehmen: Verkappte Leiharbeit

Die IG Metall NRW appelliert an die Betriebsräte, die Echtheit von Werkverträgen zu prüfen. Sie entpuppten sich oft als Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung, erklärte Bezirkssekretär Christian Iwanowski im Interview mit der Fachzeitschrift AiBplus. Um Scheinwerkverträge könne es sich handeln, wenn das Personal von Fremdfirmen in die Arbeitsorganisation des Betriebs eingebunden sei wie die Stammbelegschaft.

Die Zahl der Werkverträge steigt. "Aus der Zweiklassen-Belegschaft mit Stammbeschäftigten und Leiharbeitern ist eine Dreiklassen-Belegschaft geworden, mittendrin die Arbeitnehmer der Fremdfirmen", schreibt AiBplus. Möglicherweise ist die Zunahme der Werkverträge eine Reaktion der Unternehmen auf die gewerkschaftlichen Erfolge im Kampf gegen die Leiharbeit. Die Zeitschrift zitiert einen Betriebsrat von Bombardier in Mannheim, der sagt: "Je erfolgreicher wir gegen Leiharbeit vorgegangen sind, desto häufiger hat der Einkauf Werkverträge abgeschlossen." 

AiBplus weist darauf hin, dass Betriebsräte das Recht haben, Werkverträge einzusehen.

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