"Bilanz der NRW-Landesregierung kann sich sehen lassen"
Die IG Metall NRW begrüßt die Entscheidung für Neuwahlen in Nordrhein-Westfalen. Während der zweijährigen Amtszeit der rot-grünen Minderheitsregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sind wichtige Weichenstellungen erfolgt, die im Interesse von Arbeitnehmern, Betriebs- und Personalräten sowie Gewerkschaften liegen.
Mit der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes sind Personalräte wieder gestärkt worden, nachdem die Vorgängerregierung Mitbestimmungsrechte eingeschränkt hatte. Damit ist eine wesentliche Forderung der Gewerkschaften erfüllt worden. Auch das Tariftreuegesetz ist ein klares Signal in Richtung Fairness für Arbeitnehmer - gerade bei öffentlichen Aufträgen. Industriepolitik und Arbeitsschutz haben einen hohen Stellenwert bei dieser Regierung gehabt. Das ist an vielen Stellen erkennbar, und das sieht man auch bei den Projekten, die für den zweiten Teil der Legislaturperiode geplant waren.
Oliver Burkhard, IG Metall-Bezirksleiter in NRW: „Die Bilanz der Landesregierung kann sich sehen lassen. Das war kein Experiment, das war gute Politik.“
Die IG Metall sieht in der Neuwahlentscheidung die Chance für die Bürgerinnen und Bürger, den künftigen Kurs für NRW mitzubestimmen.
Oliver Burkhard: „Neuwahlzeiten sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gar nicht schlecht. Denn im Wahlkampf muss es auch um unsere Themen gehen: Arbeit - sicher und fair, Bildung, Ausbildung und das beste Konzept, um den Industriestandort NRW fit für die Zukunft zu machen. Das kann eine produktive Auseinandersetzung werden."
Die IG Metall NRW wird wie bisher alle Parteien daran messen, inwieweit sie Politik im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestalten.
Oliver Burkhard: "Für uns ist entscheidend: Wer verspricht nicht nur, sondern wer macht auch gute Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist unser Maßstab, daran messen wir alle Parteien, und daran werden wir auch jede künftige Landesregierung in NRW messen."
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Wolfgang Nettelstroth
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