Endlich! Jetzt können auch Azubis das Gesetz nutzen
Die DGB-Jugend NRW begrüßt den Beschluss des Düsseldorfer Landtags, die Auszubildenden in das Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz aufzunehmen.
„Nach jahrelangem Engagement haben wir es geschafft: Auch Auszubildende haben künftig ein Recht auf bezahlten Bildungsurlaub in NRW", sagte Eric Schley, der Bezirksjugendsekretär des DGB NRW. "Nun können sich endlich auch junge Menschen während ihrer Lehre politisch weiterbilden. Das war ein längst überfälliger Schritt."
Einen Wehmutstropfen gibt es dennoch: Azubis sollen während ihrer gesamten Ausbildungszeit fünf Tage Bildungsurlaub beantragen können. Das ist wesentlich weniger als bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, diese haben Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Die DGB-Jugend NRW wird sich weiter dafür stark machen, dass die Auszubildenden in puncto Bildungsurlaub mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt werden.