Weiterbildung - besser mit Tarif
Für die Beschäftigten im Tischlerhandwerk gilt seit 1. Januar der "Tarifvertrag zur Qualifizierung". Das hat die IG Metall mit dem Arbeitgeberverband vereinbart.
Der Tarifvertrag unterscheidet drei Arten von Weiterbildung:
- die betrieblich notwendige
- die betrieblich zweckmäßige
- und die persönliche berufliche Weiterbildung.
Die betrieblich notwendige findet während der Arbeitszeit statt, die Kosten trägt der Arbeitgeber. Die betrieblich zweckmäßige findet je zur Hälfte in der Arbeitszeit und der Freizeit statt, wird also zur Hälfte vom Beschäftigten bezahlt. Die Kosten der persönlichen beruflichen Weiterbildung trägt der Beschäftigte allein.
Mindestens einmal im Jahr findet ein Qualifizierungsgespräch statt, in dem Arbeitgeber und Beschäftigte klären, welche Fortbildung in Frage kommt.
Weitere Infos haben der Betriebsrat und die IG Metall vor Ort.