Kräftigte Entgelterhöhung und Durchbruch für moderne Arbeitszeiten
Der Metalltarifabschluss aus Baden-Württemberg soll an Aschermittwoch für Nordrhein-Westfalen übernommen werden.
Mit dem Verhandlungsergebnis in Baden-Württemberg ist der IG Metall ein Durchbruch für eine moderne Arbeitszeitpolitik gelungen. Knut Giesler, IG Metall Bezirksleiter NRW: „Wir haben mehr Selbstbestimmung für die Beschäftigten bei der Arbeitszeit erreicht. Sie haben nun einen Rechtsanspruch auf eine zeitweise Arbeitszeitreduzierung mit Rückkehrrecht. Für Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder bei Schichtarbeit können Beschäftigte über bis zu acht freie bezahlte Tage verfügen. Davon sind zwei Tage ein Zuschlag des Arbeitgebers. Das ist ein toller Erfolg, denn der Widerstand der Arbeitgeber war in diesem Punkt massiv. Eine kräftige Entgelterhöhung und eine neue jährliche Sonderzahlung runden das sehr gute Ergebnis ab.“
Die Übernahmeverhandlung in NRW findet am Mittwoch, 14. Februar, 15 Uhr statt. Der Ort wird noch bekannt gegeben.
Das Verhandlungsergebnis im Detail:
Entgelt:
• Die Entgelte und Ausbildungsvergütungen steigen im April 2018 um 4,3 Prozent
• Für Januar bis März 2018 gibt es 100 Euro Einmalzahlung, Azubis erhalten 70 Euro
• Der Festbetrag von 400 Euro wird spätestens im Juli 2019 fällig, Auszubildende erhalten 200 Euro. Ab 2020 wird der Festbetrag gemeinsam mit dem tariflichen Zusatzgeld zu einer tarifdynamischen Sonderzahlung. Davon profitieren insbesondere untere Entgeltgruppen.
Verkürzte Vollzeit:
• Der Anspruch gilt ab 2019 für alle Vollzeit-Beschäftigten (mindestens 2 Jahre Betriebszugehörigkeit). Sie können ihre Arbeitszeit für mindestens 6 und maximal 24 Monate auf bis zu 28 Wochenstunden absenken. Eine Wiederholung ist möglich.
• Für den Ausgleich der wegfallenden Arbeitszeit wurden entsprechende Flexibilisierungsinstrumente vereinbart. Erst wenn 18 Prozent der Beschäftigten in Teilzeit oder verkürzter Vollzeit sind, muss der Arbeitgeber keine weiteren Anträge genehmigen.
Tarifliches Zusatzgeld/tarifliche Freistellungstage:
• Das tarifliche Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts bekommen alle Beschäftigten, es wird zusätzlich mit dem Festbetrag von 400 Euro erstmals im Juli 2019 ausbezahlt.
• Beschäftigte mit Kindern bis 8 Jahren, zu pflegenden Angehörigen und in belastenden Arbeitszeitsystemen wie Schichtarbeit können sich erstmals für 2019 alternativ für 8 tarifliche Freistellungstage statt des Zusatzgelds entscheiden. 2 dieser 8 freien Tage finanziert der Arbeitgeber zusätzlich.
• Anspruchsberechtigte Schicht: Für Beschäftigte, die in drei oder mehr Schichten oder in Nachtschicht arbeiten, gilt eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren, wovon 3 Schicht gearbeitet sein müssen. Für Wechselschicht-Beschäftigte gelten im ersten Jahr mindestens 15 Jahre Betriebszugehörigkeit und 10 Jahre Schichtbeschäftigung, ab 2020 sinken die Voraussetzungen auf 7 Jahre Betriebszugehörigkeit und 5 Jahre Schicht
• Anspruchsberechtigte Pflege/Kind: Der Anspruch besteht erstmalig nach mindestens 2-jähriger Betriebszugehörigkeit. Pro pflegebedürftigem Angehörigen (mindestens Pflegestufe 1) und/oder pro Kind (bis Vollendung des 8. Lebensjahres) kann die Freistellung höchstens für zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
• Der Anspruch, statt tariflichem Zusatzgeld freie Tage zu gewähren, kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung auf den ganzen Betrieb, bestimmte Beschäftigtengruppen oder Abteilungen erweitert werden
Auszubildende erhalten zusätzliche freie Tage vor Prüfungen
Mike Schürg
IG Metall-Bezirksleitung NRW
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