Prämie und Entgelt-Plus
Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie bekommen 500 Euro netto und künftig ein Transformationsgeld. Es beträgt 2,3 Prozent eines Monatsentgeltes und wir jährlich im Februar ausgezahlt. Das Geld kann auch für Beschäftigungssicherung ausgegeben werden.
Es war eine lange Nacht. Zehn Stunden hat Knut Giesler, Bezirksleiter der IG Metall NRW mit den Arbeitgebern gerungen, aber am Ende "hat es sich gelohnt". Der Abschluss für die Metall- und Elektroindustrie "stabilisiert die Einkommen und sichert Beschäftigung", sagt Giesler. Damit hat die IG Metall NRW einmal mehr einen Pilotabschluss für die gesamte Branche erzielt.
Kernstück der Einigung ist eine Corona-Prämie von 500 Euro (Auszubildende erhalten 300 Euro) sowie ein neues Transformationsgeld (T-Geld). Dieses wird im Februar 2022 erstmal ausgezahlt und beträgt dann 18,4 Prozent eines Monatsgehaltes. Diese 18,4 Prozent ergeben sich rechnerisch aus 8 x 2,3 Prozent (Juli 2021 - Februar 2022). Ein Jahr später, im Februar 2023, beträgt das T-Geld dann 27,6 Prozent (12mal 2,3 Prozent) eines Monatsentgelts und wird jährlich gezahlt. Ein Beispielrechnung: Für Beschäftigte in der Entgeltgruppe beträgt das T-Geld 583 Euro im Jahr 2022 und 875 Euro im Jahr darauf.
Das Geld kann in Unternehmen, die in der Krise sind oder mitten in der Transformation stecken, aber auch verwendet werden, um einen Entgeltausgleich bei Arbeitszeitverkürzung zu finanzieren. Kombiniert mit anderen Möglichkeiten aus den Tarifverträgen der IG Metall NRW ermöglicht das T-Geld eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 32 Stunden, ohne dass die Beschäftigten wesentliche Einbußen beim Monatsentgelt hinnehmen müssen. „Die Leute haben am Ende des Monats das gleiche Geld in der Tasche“, sagt Knut Giesler. Der Abschluss macht eine solche Verkürzung der Arbeitszeit auf 32 Stunden für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren möglich, wenn die Unternehmen von der Transformation betroffen sind. Dieses Modell kann nur angewendet werden, wenn beide Betriebsparteien zustimmen.
Mit dem Transformationsgeld hat die IG Metall NRW eine weitere tarifliche Jahreszahlung geschaffen. Bislang gibt es bereits die tariflichen Zusatzgelder A und B. Unternehmen können künftig die Auszahlung des T-Zug B aufschieben, wenn sie ein negatives Ergebnis schreiben. Dual Studierende fallen künftig unter den Geltungsbereich der Tarifverträge.
Das Verhandlungsergebnis sieht auch die Schaffung von Zukunftstarifverträgen auf betrieblicher Ebene vor. Dazu dient der neue Tarifvertrag „Zukunft, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungssicherung“. Sieht der Betriebsrat ein Problem auf das Unternehmen zukommen, kann er Gespräche verlangen. Unternehmen und Betriebsrat analysieren mit Unterstützung der Tarifparteien die Lage. „Beide Seiten schauen: Welche großen Baustellen haben wir?“, erläutert Giesler das Prinzip, „und schreiben die nötigen Schritte dann in einem Tarifvertrag fest.“