Qualifizierungstarifvertrag soll mit Leben gefüllt werden
Die IG Metall Nordrhein-Westfalen und der Fachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen sind fest entschlossen, den ab dem 1. Januar 2017 geltenden Tarifvertrag zur Qualifizierung im Elektrotechniker- und Elektromaschinenbauerhandwerk mit Leben zu erfüllen. Dazu erließen die Tarifvertragsparteien eine gemeinsame Erklärung. Der Qualifizierungstarifvertrag trägt zur Zukunftsfähigkeit des Elektrohandwerks bei und eröffnet den Beschäftigten des Gewerks Entwicklungs- und Aufstiegschancen.
Ein wichtiger Aspekt in der Tarifvereinbarung ist beispielsweise die Definition von Qualifizierung. So müssen die Beschäftigte mit den Bildungsmaßnahmen die Möglichkeiten erhalten, neue Fachgebiete beziehungsweise neue Tätigkeitsfelder zu erlernen oder ihre Fachkenntnisse erheblich zu steigern. Dadurch wird garantiert, dass die Qualifizierung positive Auswirkungen für die Beschäftigten hat. Denn auf diese Art und Weise können Arbeitsplätze gesichert, Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen und Entgelterhöhungen durchgesetzt werden.
Die Forderung der IG Metall Nordrhein-Westfalen nach einer fairen tariflichen Regelung zum Thema Qualifizierung kam vor dem Hintergrund des verstärkten Einzugs smarter Technologien in die Branche und des damit verbundenen erhöhten Qualifizierungsbedarfs bei den Beschäftigten auf. IG Metall Betriebsräte bestätigen, dass das traditionelle Berufsbild eines Elektrohandwerkers einem stetigen Wandel unterliege. Immer öfter kämen an den Standorten smarte Technologien zum Einsatz. Da müssten die Beschäftigten stetig am Ball bleiben, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Der neue Tarifvertrag zur Qualifizierung ermögliche nun den Beschäftigten an bedarfsgerechten Qualifizierungsmaßnahmen, die auch ihnen ganz konkret nützen, teilzunehmen.
Auch steht die Handwerksbranche in direkter Konkurrenz zu der Industrie. Vor dem Beweggrund des demografischen Wandels ist das Elektrohandwerk darauf angewiesen, weiterhin attraktiv für die Beschäftigten zu sein. Carmen Schwarz Tarifsekretärin der IG Metall Nordrhein-Westfalen: „Mit dem neuen Tarifvertrag zur Qualifizierung im Elektrohandwerk können die Arbeitgeber jetzt endlich konkret etwas leisten, anstatt über den Fachkräftemangel zu lamentieren. Denn bessere Bildungsmöglichkeiten nutzen letztendlich auch der Wirtschaft und wer bessere Entwicklungsmöglichkeiten im Betrieb hat, kann auch eher gesund bis zur Rente durchhalten.“
Ein weiterer wichtiger Faktor der Tarifregelung ist der finanzielle Ausgleich für Qualifizierungsmaßnahmen. Laut des neuen Tarifvertrages zur Qualifizierung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr als 25 Arbeitsstunden für Qualifizierungsmaßnahmen pro Kalenderjahr einbringen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Stunden pro Maßnahme. Für alle weiteren benötigten Stunden kommt der Arbeitgeber auf. Erfolgt die Qualifizierung auf Anordnung des Arbeitgebers hat dieser die Bildungsmaßnahme alleine zu tragen. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung führt Schwarz weiter aus. So profitierten auch die Beschäftigen in den unteren Entgeltgruppen, die sich Qualifizierung oft schlichtweg nicht leisten konnten. Denn Qualifizierung und die damit positiv verbundenen Auswirkungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien auch immer ein Gerechtigkeitsthema.