Pressemitteilung
30/10/2012

Tarifeinigung bei Start-Zeitarbeit NRW

Für die 60.000 Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen in der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen gibt es ab dem 1. November 2012 den neuen Branchenzuschlag.

Wer zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Wochen in Betrieben der Branche tätig ist, erhält ab sofort einen Zuschlag von 15 Prozent auf den Grundlohn. Je nach Entgeltgruppe bringt der Zuschlag zwischen 170 und 568 Euro im Monat. Über weitere Steigerungsstufen gibt es bis zu 50 Prozent Zuschlag ab neun Monaten Einsatzzeit.  

Zeitgleich werden die Grundlöhne für Leiharbeiter zum 1. November angehoben. In der untersten Entgeltgruppe steigen sie um sieben Prozent.

Knut Giesler, IG Metall-Bezirksleiter in Nordrhein-Westfalen: „Unser doppelter Tariferfolg vom Mai 2012 zahlt sich jetzt aus. Beim Geld kommen wir dem Ziel gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit große Schritte näher. Und beim Einsatz von Leiharbeit können unsere Betriebsräte mehr mitbestimmen. Die Arbeit sicher und fair gestalten, das ist unsere vorrangige Anforderung an die Unternehmensleitungen wie an die Politik.“ 

Mit einem Aktionstag der IG Metall am 31. Oktober werden die Leiharbeiter morgen in zahlreichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen über diese Veränderungen informiert. In Bielefeld, Düren, Gütersloh, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mülheim a. d. Ruhr, Oelde, Olpe und Paderborn rollen Plakatmobile zum Schichtwechsel oder in den Pausen vor die Werkstore. Ausführliche Informationen gibt es in zahlreichen betrieblichen Leiharbeiterversammlungen und an Aktionsständen.

Die jetzt in Kraft tretenden Zuschläge gelten für alle Einsatzzeiten in allen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie und damit auch für Leiharbeiter, die zwischen verschiedenen Einsatzbetrieben und Verleihunternehmen wechseln.
Giesler: „Ein Meilenstein zur Gleichbehandlung der Leiharbeiter ist erreicht. Doch es bleibt dabei, auch gesetzlich brauchen wir klare Regeln, mit denen prekäre Arbeitsbedingungen zu verhindern sind. Leiharbeit muss begrenzt werden. Leiharbeit darf nicht Stammarbeitsplätze ersetzen. Eine Flucht in Schein-Werkverträge darf es nicht geben.“

Für die rund 3.000 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei der Start-Zeitarbeit NRW GmbH gilt ab dem 1. November 2012 ebenfalls ein neuer Entgelttarifvertrag. Geregelt wird die stufenweise Angleichung an die Entgelthöhen der Stammbeschäftigten in den Einsatzbetrieben. Bei Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, wird ab dem ersten Einsatztag mindestens 85 Prozent des Vergleichsentgelts gezahlt. Ab dem 16. Monat gelten 100 Prozent. Für ungelernte Tätigkeit gilt ab dem zweiten Monat ein Mindestentgelt von 68 Prozent, das in Stufen ebenfalls auf bis zu 100 Prozent erhöht wird. Der Tarifabschluss wurde gemeinsam von IG Metall NRW und ver.di NRW vereinbart.
 
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Wolfgang Nettelstroth
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